Wie erhält man eine Wohnungsgeberbestätigung?
Bei einem Umzug denken viele zuerst an die offensichtlichen Aufgaben, Kisten packen, Adressen ändern und Verträge kündigen. Doch neben all dem Trubel gerät ein wichtiges Dokument oft in Vergessenheit: die Wohnungsgeberbestätigung. Ohne sie ist keine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt möglich. Sie bestätigt, dass Sie tatsächlich in eine neue Wohnung eingezogen sind. Sie dient den Behörden als Nachweis gegen Scheinanmeldungen. Dieser Beitrag erklärt alles Wichtige rund um das Formular!
Wer muss sich um die Wohnungsgeberbestätigung kümmern?
Die Verantwortung für die Wohnungsgeberbestätigung ist gesetzlich geregelt. Trotzdem sorgt sie häufig für Verwirrung. Wir zeigen Ihnen, wer wann zuständig ist und was dabei zu beachten ist:
- Vermieter oder Eigentümer: Der Wohnungsgeber, also Vermieter oder Eigentümer, ist verpflichtet, das Formular auszustellen. Er bestätigt damit offiziell den Einzug und schützt vor Scheinanmeldungen.
- Selbstausstellung bei Eigentum: Wenn Sie in Ihre eigene Immobilie ziehen, können Sie die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen und unterschreiben. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben korrekt und vollständig sind.
- Hausverwaltungen oder Bevollmächtigte: Bei größeren Wohnanlagen kann die Hausverwaltung das Dokument im Namen des Eigentümers ausstellen. Am besten wird das gleich bei der Wohnungsübergabe besprochen.
Wohnungsgeberbestätigung: Die Freundin zieht ein
Wenn Ihre Freundin oder Ihr Freund bei Ihnen einzieht, wird nicht der Vermieter, sondern Sie selbst zur Wohnungsgeberin oder zum Wohnungsgeber. Das bedeutet: Sie sind verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen und zu unterschreiben.
In der Bestätigung tragen Sie Ihre Daten als Hauptmieter:in oder Eigentümer:in ein, ergänzen das Einzugsdatum und die persönlichen Angaben der einziehenden Person. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Sonst kann das Einwohnermeldeamt die Anmeldung ablehnen.
Sonderfälle der Wohnungsgeberbestätigung
Tatsächlich gibt es auch bei der Wohnungsgeberbestätigung einige Sonderfälle, die wir hier mit erwähnen möchten:
- Zelt, Wohnwagen oder temporäre Unterkunft: Auch für temporäre Unterkünfte gilt grundsätzlich die Meldepflicht. Allerdings wird hier oft nur eine vorübergehende Anmeldung verlangt, die von der Behörde genau geprüft wird.
- Ferienwohnungen: Wer in einer Ferienwohnung wohnt, muss sich in der Regel nur melden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert. Für kürzere Aufenthalte gibt es in vielen Gemeinden Ausnahmen von der Meldepflicht.
- Zwischenmiete: Bei der Zwischenmiete muss die Wohnungsgeberbestätigung vom Hauptmieter ausgestellt werden. Sie dient als Nachweis für das Einwohnermeldeamt, dass die Person tatsächlich vorübergehend in der Wohnung wohnt.
- Projektunterkünfte/ Arbeitswohnungen: Bei temporären Arbeits- oder Projektunterkünften, wie z. B. Monteurwohnungen, ist ebenfalls eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich.
Kann man sich auch ohne Wohnungsgeberbestätigung ummelden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ohne die Bestätigung des Wohnungsgebers darf die Meldebehörde keine Ummeldung vornehmen. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet dazu, die tatsächliche Wohnanschrift mit einem Nachweis zu belegen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist dieser Nachweis. Sie ersetzt also keine freiwillige Angabe, sondern ist zwingend erforderlich.
In Ausnahmefällen, etwa wenn der Vermieter die Ausstellung verweigert oder sich nicht erreichbar zeigt, kann das Amt nachträglich ermitteln. Dafür müssen Sie in der Regel Mietvertrag, Wohnungsübergabeprotokoll oder andere Belege vorlegen.
Gerade für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität kann dieser Prozess schnell kompliziert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Bestätigung bereits vor dem Umzug anzufordern.
So können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung erstellen lassen!
Die Wohnungsgeberbestätigung kann ganz einfach online oder auf Papier erstellt werden. Die Stadt Augsburg hat für Wohnungsgeberbestätigungen einen unkomplizierten Formularservice eingerichtet.
Das Formular muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum der meldepflichtigen Person
- Anschrift der Wohnung
- Namen der einziehenden Personen
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Nach der Ausstellung wird das Dokument an den Mieter übergeben, der es beim Meldeamt vorlegt. Die Meldepflicht gilt innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug. Versäumnisse können mit Bußgeldern geahndet werden.
Wie lange dauert eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung geht in der Regel schnell – meist genügt ein kurzer Austausch mit dem Vermieter oder Verwalter. Das Ausfüllen selbst dauert nur wenige Minuten, sofern alle Daten bereitliegen.
Problematisch wird es oft dann, wenn mehrere Parteien involviert sind oder der Vermieter nur schwer erreichbar ist. Besonders bei größeren Wohnanlagen oder Hausverwaltungen kann sich der Prozess über mehrere Tage oder Wochen ziehen.
In Städten wie Augsburg kann die Anmeldung beim Bürgerbüro erst erfolgen, wenn das Dokument vollständig vorliegt. Wer erst nach dem Umzug damit beginnt, riskiert Fristüberschreitungen und Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Ist eine Wohnungsgeberbestätigung das gleiche wie ein Mietvertrag?
Nein, der Mietvertrag ist nicht das gleiche wie eine Wohnungsgeberbestätigung. Auch wenn beide Dokumente ähnlich erscheinen, erfüllen sie völlig unterschiedliche Zwecke. Der Mietvertrag regelt die rechtlichen Bedingungen zwischen Mieter und Vermieter: Miethöhe, Laufzeit, Nebenkosten usw.
Die Wohnungsgeberbestätigung hingegen dient ausschließlich der Meldebehörde als Nachweis über den tatsächlichen Einzug. Ein Mietvertrag allein reicht nicht aus, um sich anzumelden, da er keinen konkreten Nachweis über das tatsächliche Einzugsdatum liefert.
Muss man die Wohnungsgeberbestätigung ausdrucken?
Grundsätzlich muss die Wohnungsgeberbestätigung in Papierform beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. In manchen Städten ist es aber auch möglich, das Formular digital einzureichen, sofern es mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Dennoch bevorzugen viele Behörden nach wie vor den klassischen Ausdruck mit Originalunterschrift.
Das Dokument sollte vollständig und gut lesbar sein. Wer die Wohnungsgeberbestätigung digital ausfüllt, sollte die Datei anschließend ausdrucken und unterschrieben übergeben.
Stressfreie Ummeldung mit guter Vorbereitung!
Die Wohnungsgeberbestätigung mag nur ein Formular sein, doch sie ist notwendig für eine erfolgreiche Ummeldung. Wer frühzeitig klärt, wer die Bestätigung ausstellt, welche Fristen gelten und wie die Übergabe erfolgt, erspart sich Verzögerungen und Bußgelder.
Mit einem professionellen Umzugsdienstleister wie Domberger behalten Sie den Überblick! Von der Terminplanung über den Transport bis zu den Formalitäten läuft alles strukturiert und fristgerecht ab. So gelingt der Umzug samt Ummeldung stressfrei, sicher und gesetzeskonform!

Michele Gruber
Umzugsberater
0821 | 50 22 5-47
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