Ziehen Sie für Ihren Traumjob in eine neue Stadt oder gar in ein neues Land? Vergrößern Sie Ihre Familie und brauchen mehr Platz? Egal ob Sie sich aus privaten, beruflichen oder sogar aus gesundheitlichen Gründen für einen Umzug entscheiden – in jedem Fall können Sie Ihre Umzugskosten in Ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen. Doch es gibt einige Unterschiede und Bedingungen, die zu beachtend sind, welche wir Ihnen in diesem Beitrag näher erläutern:
Umzugskosten in der Steuer geltend machen – was müssen Sie beachten?
Wenn Sie Ihre Umzugskosten steuerlich geltend machen möchten, müssen Sie als erstes kenntlich machen, ob es sich um einen privaten oder beruflichen Umzug handelt. In Abhängigkeit einer dieser Ausgangslagen werden die Umzugskosten später in der Steuererklärung geltend gemacht.
Private Umzüge
Falls Sie sich aus privaten Gründen, wie der Liebe oder Familie wegen, für einen Umzug entscheiden, können Sie nur wenige Umzugskosten steuerlich geltend machen. Sie haben jedoch die Möglichkeit Umzugsdienstleistungen, z. B. die Kosten für ein Umzugsunternehmen, abzurechnen. In diesem bestimmten Fall handelt es sich um eine „haushaltsnahe Dienstleistung“, welche mit 20 % des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 4.000 € steuerlich geltend gemacht werden kann.
Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich um Arbeiten, die von einem privaten Unternehmen nach Beauftragung durchgeführt werden. Dazu zählt unter anderem die Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Wenn eine Umzugsspedition Ihr Hab und Gut von der alten in die neue Wohnung bringt, zählt das demnach als haushaltsnahe Dienstleistung. Sollten die Spediteure Ihre Möbel zusätzlich aufbauen, zählt dieser Service zu den Handwerkerleistungen.
Privatumzug – haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen
Wenn Sie Ihr beauftragtes Umzugsunternehmen steuerlich anerkennen möchten, ist es wichtig, dass Sie eine Rechnung der erbrachten Dienstleistung nachweisen können.
Haben Sie schon gewusst, dass Sie beauftragte Malerarbeiten in Ihrer alten Wohnung nach dem Auszug ebenfalls als Kosten absetzen können?
Die Kosten für einen privat angemieteten Umzugssprinter oder Ihre gekauften Umzugsmaterialien, können Sie leider nicht steuerlich abrechnen. Falls Sie also aus privaten Umständen und ohne Umzugsunternehmen umziehen, können Sie keine Umzugskosten steuerlich absetzen. Aus diesen Gründen lohnt es sich bereits, über die Beauftragung einer Umzugsspedition nachzudenken. Sie sparen sich Zeit, schwere Arbeit, Schweiß und bekommen sogar einige Umzugskosten zurückerstattet.
Berufsbedingte Umzüge
Bei Umzügen aus beruflichen Gründen können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen Umzugskosten steuerfrei erstatten.
Erfolgt keine Erstattung durch den Arbeitgeber können Umzugskosten als Werbungskosten im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Dies ist jedoch an folgende Bedingungen geknüpft, von denen mindestens eine erfüllt sein muss:
– Der Umzug folgt auf Veranlassung des Arbeitgebers
– Erfolgter Wechsel des Arbeitsplatzes
– Aufnahme einer neuen Tätigkeit
– Die Gesamtfahrtzeit der Hin- und Rückfahrt wird um mindestens 1 h gekürzt
– Umzug im Rahmen einer gewerbsmäßigen doppelten Haushaltsführung
Wir haben eine Übersicht über die Umzugskosten, die Sie bei berufsbedingten Umzügen steuerlich geltend machen können, zusammengestellt:
Abzugsfähige Umzugskosten
Zu den Umzugskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, gehören Beförderungsauslagen, Reisekosten, Mietentschädigungen, Wohnungsvermittlungsgebühren, zusätzliche Unterrichtskosten für Kinder und sonstige Umzugsauslagen.
Beförderungsauslagen
Kosten für die Beförderung des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung inklusive Mautgebühren und Umzugstransportversicherung werden als Umzugskosten steuerlich anerkannt.
Reisekosten
Kosten für die Reise zum neuen Wohnort oder für die Reise zum neuen Wohnort zur Wohnungssuche, inkl. Übernachtungskosten, für die aus beruflichen Gründen umziehende Person und 1 Begleitperson sind ebenfalls als Umzugskosten ansetzbar.
Wohnungsvermittlungsgebühren
Maklergebühren für Wohnung und Garage sind bei Mietobjekten Teil der steuerlich anerkannten Umzugskosten.
Mietentschädigung
Mietkosten für die alte Wohnung, wenn diese aufgrund der Kündigungsfrist noch weiterhin bezahlt werden muss (maximal für 6 Monate), sind ebenfalls Umzugskosten.
Ebenfalls können Mietkosten für die neue Wohnung, wenn diese noch nicht genutzt werden kann (maximal für 3 Monate), als Umzugskosten geltend gemacht werden.
Anpassungen bei der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten zum 21. Juli 2021
Am 21. Juli 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen Änderungen bei den Pauschalen für beruflich bedingte Umzüge bekannt gegeben. Welche Pauschbeträge für welche Leistungen in Zukunft angesetzt werden können haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Pauschalen gültig ab dem 1. April 2021 bzw. 1. April 2022
Für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht eines Kindes:
– ab 1.4.2021: EUR 1.160,-
– ab 1.4.2022: EUR 1.181,-
Für sonstige Umzugsauslagen:
– ab 1.4.2021: EUR 860,-
– ab 1.4.2022: EUR 886,-
Für jede weitere Personen wie Ehegatten, Lebenspartner, ledige Kinder, Stief- oder Pflegekinder, die Teil der häuslichen Gemeinschaft sind:
– ab 1.4.2021: EUR 580,-
– ab 1.4.2022: EUR 590,
Hatte die umziehende Person vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung, z.B. beim Auszug aus dem Elternhaus oder Einzug in eine gemeinsame Wohnung mit einem Lebenspartner gelten folgende Pauschbeträge:
– ab 1.4.2021: EUR 174,-
– ab 1.4.2022: EUR 177,-
Fazit
Ganz egal, aus welchen Gründen Sie sich für einen Umzug entscheiden. Wenn Sie möglichst stressfrei umziehen möchten, sollten Sie sich gut vorbereiten. Denn eine gute Planung, ist bekanntlich die halbe Miete. Hier geht es zu unserem Umzugsratgeber.
Michele Gruber
Umzugsberater
0821 | 50 22 5-47
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