Wie funktioniert ein Wohnungstausch?
Ein Umzug ist oft mit viel Aufwand, Kosten und Organisation verbunden. Wer schon einmal eine Wohnung gesucht hat, weiß, wie nervenaufreibend das sein kann. Eine interessante Alternative zum klassischen Wohnungswechsel ist der Wohnungstausch, auch bekannt als Wohnungsswap. Dabei tauschen zwei Mietparteien ihre Wohnungen. Doch wie funktioniert ein Wohnungstausch genau? Welche rechtlichen Punkte müssen Sie beachten, und wann darf der Vermieter einen Wohnungstausch ablehnen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema!
Was ist mit Wohnungstausch gemeint?
Unter einem Wohnungstausch versteht man den direkten Wechsel von Mietwohnungen zwischen zwei Parteien. Dabei zieht Mieterin A in die Wohnung von Mieter B und umgekehrt. Der Begriff Wohnungsswap stammt aus dem Englischen („to swap“ = tauschen) und beschreibt denselben Vorgang.
Oft geschieht dies aus praktischen Gründen: Manche Menschen wollen durch den Wohnungstausch zwischen Stadt und Land wechseln.
Viele Paare oder Familien wünschen sich mehr Platz und Ruhe, während Studierende oder Berufstätige die zentrale Lage in der Stadt bevorzugen. Besonders attraktiv wird das Konzept in angespannten Wohnungsmärkten: Anstatt eine neue Wohnung mühsam zu suchen, können Mieter untereinander einfach die Verträge „tauschen“.
Ein weiterer Vorteil liegt im Mietpreis. Wer seit Jahren in einer Wohnung lebt, profitiert oft von einem vergleichsweise günstigen Mietzins. Bei einem Wohnungsswap wird dieser Vorteil in vielen Fällen „mitgenommen“.
Wie funktioniert ein Wohnungstausch?
Der Ablauf eines Wohnungstauschs ist grundsätzlich unkompliziert. Zunächst müssen sich zwei Mieter finden, die bereit sind, ihre Wohnungen zu tauschen. Dafür gibt es inzwischen spezielle Online-Portale, lokale Anzeigen oder Social-Media-Gruppen, die sich auf Tauschwohnungen spezialisiert haben. Dort können Sie Ihre Wohnung mit Fotos und Beschreibung inserieren und gleichzeitig nach passenden Angeboten suchen. Hier finden Sie oft auch Beiträge und Kommentare, die wertvolle Erfahrungen zum Thema Wohnungsswap schildern.
Haben Sie einen geeigneten Tauschpartner gefunden, beginnt die Abstimmung mit den jeweiligen Vermietern. Denn ein Wohnungstausch bedeutet nicht automatisch, dass die Mietverträge einfach „übertragen“ werden. In der Regel schließen beide Mieter neue Mietverträge – jeweils mit dem Vermieter der anderen Wohnung. Der Vermieter muss über den geplanten Tausch informiert werden und in den meisten Fällen seine Zustimmung erteilen.
Anschließend wird der Umzug organisiert. Wer den Aufwand minimieren möchte, kann auf ein professionelles Umzugsunternehmen zurückgreifen. Dieses übernimmt nicht nur den Transport von Möbeln und Kartons, sondern kann auch bei der Koordination der Termine und beim Möbelabbau unterstützen!
Ist ein Wohnungstausch legal?
Grundsätzlich ist ein Wohnungstausch legal. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Mietrecht sieht vor, dass ein Mieter das Recht hat, einen Untermieter oder Nachmieter vorzuschlagen (§ 553 BGB). Ein direkter Tausch mit einem anderen Mieter ist jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Ohne diese Zustimmung wäre der Tausch rechtlich nicht zulässig.
Viele Vermieter sind offen für einen Wohnungstausch, wenn die neue Mietpartei solvent und zuverlässig erscheint. In manchen Städten, insbesondere mit angespannten Wohnungsmärkten, wird der Wohnungstausch sogar von öffentlichen Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften unterstützt. Sie bieten Plattformen oder Vermittlungsstellen an, um faire Tauschmöglichkeiten zu schaffen. Wer dort angemeldet ist, profitiert oft von rechtssicheren Rahmenbedingungen und klaren Prozessen.
Kann der Vermieter den Wohnungstausch ablehnen?
Ja, ein Vermieter kann den Wohnungstausch ablehnen. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung zu einem Wohnungstausch, wie es beispielsweise beim Untermietrecht teilweise der Fall ist. Der Vermieter darf also frei entscheiden, ob er dem geplanten Swap zustimmt oder nicht. Typische Gründe für eine Ablehnung sind:
- Zweifel an der Bonität des neuen Mieters: Wenn der Vermieter befürchtet, dass die neue Mietpartei ihre Miete nicht regelmäßig zahlen kann, darf er den Tausch ablehnen.
- Geplanter Eigenbedarf: Hat der Vermieter bereits vor, die Wohnung selbst zu nutzen oder einem Familienmitglied zu überlassen, kann er den Wohnungstausch verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Zustimmung.
- Negative Erfahrungen oder Referenzen: Wenn dem Vermieter bekannt ist, dass die vorgeschlagene Person bereits in anderen Mietverhältnissen Probleme verursacht hat, darf er den Tausch aus berechtigtem Interesse ablehnen.
- Vertragliche Ausschlussklausel: Manche Mietverträge enthalten eine Klausel, die den Austausch von Mietparteien ausdrücklich untersagt. In solchen Fällen ist der Wohnungstausch ohne Einwilligung des Vermieters nicht zulässig.
- Unklare oder unvollständige Angaben: Wenn wichtige Informationen fehlen oder der Eindruck entsteht, dass der Tausch nicht transparent abläuft, kann das Vertrauen des Vermieters schwinden.
Wenn Sie in einer Genossenschaftswohnung oder bei einem kommunalen Träger wohnen, gelten teilweise eigene Regeln.
Hier ist ein Wohnungstausch häufig einfacher möglich, insbesondere wenn beide Wohnungen zum selben Bestand gehören. Manche Anbieter fördern den Tausch sogar aktiv, um Leerstände zu vermeiden und passende Wohnraumgrößen für unterschiedliche Lebenssituationen zu schaffen.
Checkliste: Was ist bei einem Wohnungstausch zu beachten?
Ein Wohnungstausch kann eine hervorragende Lösung sein, um ohne aufwendige Wohnungssuche den passenden Wohnraum zu finden. Damit der Wechsel reibungslos und rechtssicher abläuft, sollten Sie einige Punkte im Vorfeld genau beachten:
- Zustimmung des Vermieters einholen: Ein Wohnungstausch ist nur mit Einverständnis der Vermieter beider Wohnungen möglich. Informieren Sie diese frühzeitig über Ihre Pläne und reichen Sie alle relevanten Unterlagen (z. B. Bonitätsnachweis) ein.
- Neue Mietverträge abschließen: Auch wenn der Tausch unkompliziert erscheint: Jeder Mieter sollte einen neuen Mietvertrag mit dem jeweiligen Vermieter unterzeichnen. So sind Rechte und Pflichten eindeutig geregelt und Missverständnisse ausgeschlossen.
- Schriftliche Vereinbarungen treffen: Halten Sie alle Absprachen zum Tausch schriftlich fest. Dazu zählen Einzugsdatum, Renovierungen oder die Übergabe von Möbeln.
- Übergabeprotokoll anfertigen: Wie bei einem herkömmlichen Umzug ist ein Wohnungsübergabeprotokoll wichtig, um den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug zu dokumentieren. Das schützt Sie im Streitfall vor unberechtigten Forderungen.
- Kaution und Nebenkosten klären: Besprechen Sie, wie mit der Kaution umgegangen wird. Auch Nebenkostenabrechnungen sollten sauber getrennt und dokumentiert werden.
- Umzug professionell organisieren: Ein Wohnungstausch bedeutet oft, dass beide Parteien am selben Tag umziehen. Ein erfahrenes Umzugsunternehmen kann die Transporte koordinieren und für einen stressfreien Ablauf sorgen.
- Versicherungen prüfen: Kontrollieren Sie, ob Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung auch während des Umzugs gelten. Bei längeren Transportwegen ist das besonders wichtig.
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Ein Wohnungstausch ist eine gute Alternative zum klassischen Umzug. Das gilt besonders in Zeiten steigender Mieten und knappen Wohnraums.
Und mit einem professionellen Umzugsdienstleister an Ihrer Seite gelingt der Wechsel reibungslos. Als erfahrenes Umzugsunternehmen aus Augsburg unterstützt Sie Domberger von Anfang an!
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Michele Gruber
Umzugsberater
0821 | 50 22 5-47
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