Was muss man bei einem Umzug ins Pflegeheim beachten?
Ein Umzug ins Pflegeheim oder Altersheim sollte gut überlegt und sorgfältig vorbereitet sein. Für viele ältere Menschen bedeutet dieser Umzug nicht nur eine räumliche Veränderung, sondern einen tiefgreifenden Einschnitt in ihr gewohntes Leben. Auch Angehörige stehen dabei häufig vor organisatorischen und emotionalen Herausforderungen. Sie nehmen Abschied von Ihrem bisherigen Zuhause und wechseln in eine ganz neue Umgebung.
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung sollte deshalb gut geplant und in Ruhe organisiert werden. Zu den vielen Aufgaben gehört der Möbeltransport, die Entrümpelung der Wohnung oder auch die Kündigung von Verträgen.
In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, was man bei einem Umzug ins Pflegeheim beachten muss!
Wann ist ein Umzug ins Pflegeheim sinnvoll?
Die Entscheidung, in ein Pflegeheim oder Altersheim zu ziehen, fällt selten leicht. Oft ist sie jedoch notwendig, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder die körperlichen und geistigen Einschränkungen zunehmen. Sinnvoll ist ein Umzug insbesondere dann, wenn die Selbstständigkeit im Alltag stark eingeschränkt ist und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich wird.
Auch wer sich zu Hause zunehmend unsicher fühlt, etwa wegen Sturzgefahr, oder wer unter sozialer Isolation leidet, kann in einer Pflegeeinrichtung wieder Struktur, Sicherheit und Gemeinschaft finden.
Pflegeheime kümmern sich nicht nur um die medizinische Versorgung. Auch soziale Angebote, Aktivitäten und feste Tagesabläufe sind sehr wichtig.
Ein weiterer Aspekt ist die Entlastung der Angehörigen.
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds erfordert viel Zeit, Kraft und Organisation. Irgendwann stoßen viele Familien an ihre Grenzen. Der Umzug in ein Pflegeheim kann dann helfen, die Verantwortung zu teilen
So bereiten Sie sich auf den Umzug ins Pflegeheim vor:
Ein Umzug ins Pflegeheim ist kein gewöhnlicher Wohnungswechsel, sondern eine große Umstellung für alle Beteiligten. Mit etwas Planung können Sie den Übergang so angenehm wie möglich gestalten:
- Die passende Einrichtung wählen: Achten Sie auf die Lage, Pflegestufe und Leistungen des Pflegeheims. Ein Probewohnen oder Informationsgespräche sind hilfreich, um ein gutes Gefühl für den neuen Lebensort zu bekommen.
- Frühzeitig planen und organisieren: Je früher der Umzug vorbereitet wird, desto entspannter verläuft er. Planen Sie, welche Möbel und Erinnerungsstücke mitkommen.
- Emotionale Begleitung: Der Abschied vom eigenen Zuhause fällt älteren Menschen oft schwer. Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche und Erinnerungen. So können sich alle leichter auf den neuen Lebensabschnitt einstellen.
- Verträge und Finanzen prüfen: Neben dem Mietvertrag sollten auch Versicherungen, Rentenansprüche und Pflegeleistungen überprüft werden. So vermeiden Sie Doppelzahlungen und behalten den Überblick über alle laufenden Kosten.
- Professionelle Unterstützung einholen: Ein spezialisierter Umzugsdienstleister sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Domberger übernimmt beispielsweise die Planung, den Transport und bei Bedarf die Entsorgung von Hausrat.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim?
In vielen Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ins Pflegeheim. Das bedeutet: Mieter:innen können ihre Wohnung bei einem Umzug ins Pflegeheim früher kündigen. Dieses Recht leitet sich aus § 573d Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ab. Es gilt dann, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und ein weiteres Wohnen in der bisherigen Wohnung nicht mehr möglich ist.
Das Sonderkündigungsrecht soll verhindern, dass ältere Menschen oder ihre Angehörigen doppelt belastet werden. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate, kann aber in Absprache mit dem Vermieter auch verkürzt werden, insbesondere wenn ein ärztliches Attest oder ein Pflegegrad die Notwendigkeit belegt.
Was alles kündigen beim Umzug ins Pflegeheim?
Beim Umzug ins Pflegeheim müssen nicht nur die Wohnung, sondern auch zahlreiche laufende Verträge geregelt werden:
- Mietvertrag kündigen: Bei einem dauerhaften Umzug ins Pflegeheim greift meist das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, mit Angabe des Umzugsgrundes und einem Nachweis.
- Strom-, Gas- und Wasserverträge: Diese Verträge müssen separat bei den jeweiligen Versorgern beendet werden. Ein Nachweis über den Umzug genügt in der Regel, um den Vertrag zum Auszugsdatum zu beenden.
- Telefon, Internet und TV: Viele Anbieter bieten ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Wohnsitz dauerhaft aufgegeben wird. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen, um Folgekosten zu vermeiden.
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Überlegen Sie, welche Versicherungen weiterhin sinnvoll sind. Oft kann die Hausratversicherung angepasst oder aufgelöst werden.
- Abonnements und Mitgliedschaften: Zeitungsabos, Zeitschriften oder Vereinsmitgliedschaften sollten rechtzeitig gekündigt oder pausiert werden. Viele Anbieter reagieren kulant, wenn der Umzug ins Pflegeheim belegt wird.
- Bank, Behörden und Post: Denken Sie an die Adressänderung bei Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank und Finanzamt. Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt dafür, dass wichtige Dokumente weiterhin ankommen!
Umzug ins Pflegeheim - Verlassen Sie sich auf Domberger!
Ein Umzug ins Pflegeheim ist weit mehr als ein Ortswechsel! Es gibt viele Aufgaben zu bewältigen, weshalb diese Zeit häufig mit viel Stress einhergeht. Mit Domberger haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Seniorenumzüge mit besonderer Sorgfalt und Empathie begleitet. Von der Organisation über den Transport wird alles professionell begleitet. Ein reibungsloser Umzug nimmt Betroffenen und Angehörigen die größte Last und ermöglicht einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung!

Michele Gruber
Umzugsberater
0821 | 50 22 5-47
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