
23.09.2025
Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich, aber auch jede Menge Organisation und Verantwortung. Leider kann bei einem schlecht organisierten Umzug auch so manches schiefgehen. So wir das Treppenhaus als Strecke für den Möbeltransport häufig bei sperrigen Gegenständen in Mitleidenschaft gezogen und es entstehen Schäden. Bei zerkratzten Wänden, beschädigten Geländern oder Macken im Boden stellt man sich sofort die Frage: Wer haftet eigentlich in solchen Fällen? Und wie können Sie vermeiden, dass ein Schaden im Treppenhaus beim Umzug überhaupt entsteht?
In diesem Beitrag zeigen wir typische Schäden beim Umzug im Treppenhaus und welche Versicherung in welchem Fall greift!
Viele gehen davon aus, dass die private Haftpflicht sämtliche Schäden beim Umzug im Treppenhaus abdeckt. Doch so einfach ist es nicht. Die Haftpflicht greift grundsätzlich dann, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen. Ein klassischer Fall wäre also: Sie stoßen beim Möbeltragen versehentlich eine Macke in das Geländer. Hierbei handelt es sich, wenn das Haus nicht Ihnen gehört, eindeutig um fremdes Eigentum, und die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Freunde oder Verwandte den Schaden verursachen. Viele Versicherungen schließen in solchen Fällen die Haftung aus. Auch bei Schäden am eigenen Hausrat ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig.
Die Hausratversicherung schützt Ihr eigenes Eigentum. Viele unterschätzen, dass Möbel, Elektrogeräte oder persönliche Gegenstände auf dem Transport besonders gefährdet sind. Wird zum Beispiel beim Tragen ein Schrank beschädigt oder ein Fernseher zerkratzt, kann die Hausratversicherung einspringen.
Wichtig ist, dass Sie vor dem Umzug prüfen, ob Ihr Vertrag eine sogenannte Umzugsdeckung enthält. Denn nicht jede Police schließt Schäden während des Transports ein. Falls das nicht der Fall ist, können Sie zusätzlichen Schutz vereinbaren. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Hab und Gut auch in der stressigen Umzugsphase abgesichert ist!
Bei Eigentümergemeinschaften ist das Treppenhaus in der Regel sogenanntes Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass es allen Eigentümern gemeinsam gehört und auch von der Gemeinschaft instand gehalten werden muss. Wenn es hier zu Schäden kommt, trägt zunächst die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verantwortung, diese zu beseitigen. Doch wer zahlt bei einem Schaden im Treppenhaus? Meist werden die Kosten auf den Verursacher umgelegt, in diesem Fall also auf Sie als umziehende Partei.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Fristen. Angenommen, Sie stellen erst einige Tage nach dem Umzug fest, dass im Treppenhaus ein Schaden entstanden ist, können Sie diesen dann überhaupt noch melden? Grundsätzlich gilt: Schäden beim Umzug im Treppenhaus sollten so schnell wie möglich angezeigt werden. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Schaden eindeutig dem Umzug zuzuordnen.
In vielen Versicherungspolicen ist verankert, dass Schäden spätestens innerhalb von sieben Tagen angezeigt werden müssen. Verpassen Sie diese Frist, riskieren Sie, dass die Versicherung die Regulierung verweigert. Auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften erwarten in der Regel eine unverzügliche Mitteilung. Sobald Sie also einen Schaden bemerken, sollten Sie umgehend handeln und den Vorfall dokumentieren. Fotos, Zeugen oder ein schriftlicher Vermerk dienen als Beweismaterial.
Ein Umzug durch ein Treppenhaus birgt zahlreiche Risiken. Kratzer an den Wänden, beschädigte Geländer oder ein zerkratzter Boden können schnell hohe Kosten verursachen. Wer für den Schaden aufkommt, hängt von vielen Faktoren ab. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie gar nicht erst Schäden im Treppenhaus verursachen. Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Domberger sorgt nicht nur für die fachgerechte Durchführung des Umzugs, sondern übernimmt auch die Verantwortung, falls doch einmal etwas passiert!
