
23.12.2025
Ein Umzug bringt immer viel Organisation mit sich: Kisten packen, Adressänderungen und auch der Stromvertrag muss angepasst werden. Damit Sie nach dem Einzug nicht plötzlich im Dunkeln sitzen, ist es wichtig, den Strom rechtzeitig beim Umzug umzumelden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Stromvertrag korrekt anpassen, was beim Anbieterwechsel zu beachten ist und wann ein Sonderkündigungsrecht gilt!
Wenn Sie umziehen, müssen Sie den Stromvertrag aktiv ummelden. Der Strom fließt nicht einfach automatisch in der neuen Wohnung weiter, auch wenn Sie denselben Anbieter behalten möchten. Damit der Strom in Ihrem neuen Zuhause ohne Unterbrechung verfügbar ist, sollten Sie sich spätestens zwei Wochen vor dem Umzug darum kümmern.
Bei den meisten Anbietern können Sie die Ummeldung des Stroms bequem online, per E-Mail oder telefonisch durchführen. Viele Anbieter haben dafür Online-Formulare, die den Prozess besonders einfach gestalten.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Stromverträge beim Umzug automatisch enden. Das ist jedoch nicht der Fall. Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen, müssen Sie den Stromvertrag aktiv kündigen oder ummelden. Andernfalls läuft der Vertrag weiter, und Sie zahlen möglicherweise für Strom, den Sie gar nicht mehr verbrauchen. Deshalb ist es wichtig, den Zählerstand am Umzugstag in der alten Wohnung abzulesen und dem bisherigen Anbieter mitzuteilen. Am besten machen Sie ein Foto vom Zähler, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Wenn Sie Ihren Stromanbieter behalten möchten, reicht es, den Strom umzumelden. Der Anbieter beendet dann die Belieferung an Ihrer alten Adresse und startet sie an der neuen. Wenn Sie aber den Anbieter wechseln oder in ein Gebiet ziehen, in dem Ihr alter Anbieter nicht verfügbar ist, müssen Sie den Vertrag kündigen.
Wenn Sie zu zweit oder in eine Wohngemeinschaft ziehen, können Sie den Strom auf eine andere Person ummelden lassen. Oder Sie kündigen Ihren Strom komplett wegen eines Umzuges zur Freundin oder zu Ihrem Freund.
Wenn Sie beim Umzug Ihren Stromvertrag kündigen möchten, sollten Sie dies schriftlich und rechtzeitig tun. Eine Kündigung per E-Mail oder über das Kundenportal ist in den meisten Fällen ausreichend. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Angaben machen, damit der Anbieter die Kündigung eindeutig zuordnen kann.
Der Text einer Kündigung kann sehr einfach gehalten sein. Sie können schreiben, dass Sie Ihren Stromvertrag aufgrund eines Umzugs zum angegebenen Datum kündigen möchten und um eine Bestätigung bitten. Geben Sie außerdem Ihre neue Adresse an, damit Ihnen die Abschlussrechnung zugesendet werden kann.
Ob Sie beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Stromvertrag haben, hängt davon ab, ob Ihr Anbieter auch am neuen Wohnort liefern kann. Wenn der Stromanbieter in Ihrem neuen Wohngebiet verfügbar ist, gilt der Vertrag grundsätzlich weiter. In diesem Fall können Sie den Stromvertrag lediglich ummelden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht hingegen, wenn Ihr bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht beliefern kann. Das kommt beispielsweise vor, wenn Sie in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen. Dann können Sie den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Umzugstermin kündigen.
Auch bei Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen durch den Anbieter steht Ihnen in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu. Es lohnt sich daher, die Mitteilungen Ihres Stromversorgers aufmerksam zu lesen.
Für Personen, die zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen, ist es besonders wichtig zu wissen, dass der Strom nicht automatisch läuft.
Auch wenn der Vormieter oder die Vormieterin einen Vertrag hatte, müssen Sie selbst aktiv Strom anmelden. Tun Sie das nicht, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung, die oft deutlich teurer ist als ein frei gewählter Tarif.
Damit die Stromanmeldung funktioniert, sollten Sie einige Informationen und Unterlagen bereithalten. So kann der Anbieter Ihren Vertrag korrekt anlegen und die Belieferung pünktlich zum Einzug starten.
Immer mehr Haushalte in Deutschland sind mit digitalen Stromzählern ausgestattet. Smart Meter erfassen den Stromverbrauch digital und übermitteln die Daten automatisch an den Anbieter. Dadurch entfällt das manuelle Ablesen und Sie erhalten präzisere Informationen über Ihren Energieverbrauch.
Der Zähler gehört dem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber und bleibt bei einem Umzug an der jeweiligen Adresse. Ziehen Sie in eine Wohnung mit Smart Meter, wird Ihr neuer Anbieter automatisch die Daten des neuen Zählers nutzen. Prüfen Sie dennoch, ob die Abrechnung korrekt auf Ihre Verbrauchsdaten umgestellt wird.
Ein Umzug ist mit vielen organisatorischen Aufgaben verbunden. Die Ummeldung des Stroms sollte dabei nicht vergessen werden. Wenn Sie rechtzeitig Ihren bisherigen Stromvertrag ummelden, vermeiden Sie unnötige Kosten und Versorgungslücken! Damit Sie mehr Zeit für die Organisation Ihres Umzuges haben, können Sie ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Das Team von Domberger steht Ihnen zur Seite, um Ihren Umzug stressfrei zu gestalten!
