Was ein Vermieter nicht machen darf – Diese Rechte haben Sie als Mieter!

Ein Mietverhältnis kann viele Jahre harmonisch verlaufen, doch leider kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Vermieter ihre Befugnisse überschreiten. Viele Mieter fragen sich, was ihr Vermieter machen darf und was nicht. Gerade, wenn es um Wohnungsbesichtigungen, Schlüsselrechte oder Mieterhöhungen geht, sind viele Mieter unsicher, was der Vermieter nicht machen darf.

Wer mit seinem Vermieter immer wieder in Konflikte gerät, sollte seine eigenen Rechte genau kennen, um sich gegen rechtswidrige Eingriffe zu wehren. Wir zeigen Ihnen daher in diesem Artikel, was ein Vermieter nicht machen darf und wie Sie sich am besten verhalten!

Vermieter kommt zur Wohnungsbesichtigung - Was ein Vermieter nicht machen darf

Sobald ein Mieter eine Wohnung bezieht, gehört sie ihm zur alleinigen Nutzung. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht nach Belieben Zutritt verlangen oder sich selbst einen Überblick verschaffen kann. Viele Mieter stellen sich die Frage, ob der Vermieter in die Wohnung darf, wenn er sich beispielsweise über den Zustand der Räume informieren möchte oder eine generelle Kontrolle plant.

Grundsätzlich ist der Zutritt durch den Vermieter nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dazu zählen Instandhaltungsmaßnahmen, geplante Reparaturen oder Wohnungsbesichtigungen bei einem bevorstehenden Mieterwechsel. Selbst in solchen Fällen darf der Vermieter jedoch nicht einfach unangemeldet erscheinen, sondern muss seinen Besuch rechtzeitig ankündigen.

Viele Mieter glauben irrtümlich, dass ihr Vermieter ein automatisches Besichtigungsrecht hat, um regelmäßig den Zustand der Wohnung zu prüfen. Dies ist jedoch nicht der Fall! Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, gilt das sogenannte Hausrecht des Mieters, und der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Absprache betreten. Sollte ein Vermieter sich eigenmächtig Zutritt verschaffen, kann dies als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Die Frage nach dem Schlüssel – Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

Einige Vermieter bestehen darauf, einen Ersatzschlüssel zur Wohnung zu behalten, falls einmal ein Notfall eintritt oder sie bei Abwesenheit des Mieters kurzfristig Zugang benötigen. Doch was darf ein Vermieter wirklich machen und was nicht? Rechtlich gesehen darf ein Vermieter keine Wohnungsschlüssel ohne Zustimmung des Mieters einbehalten.

Wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel zurückhält oder diesen sogar ohne Absprache nutzt, verletzt er die Rechte des Mieters. In solchen Fällen kann es ratsam sein, das Schloss auf eigene Kosten auszutauschen, insbesondere wenn das Vertrauen in den Vermieter stark erschüttert wurde.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Falls der Mieter seinem Vermieter ausdrücklich gestattet, einen Zweitschlüssel für Notfälle zu behalten, kann dies vereinbart werden. Diese Vereinbarung sollten Sie jedoch schriftlich festhalten, um spätere Streitigkeiten zu verhindern.

Was ein Vermieter nicht machen darf: Wohnung auf Sauberkeit überprüfen

Darf mein Vermieter meine Wohnung auf Sauberkeit prüfen? Diese Frage stellen sich einige Mieter, bei denen der Vermieter unangemeldet erscheint und Forderungen stellt. Doch so etwas darf ein Vermieter nicht machen! Jeder Mieter hat schließlich das Recht, seinen Wohnraum nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, solange dabei keine Schäden am Eigentum entstehen oder andere Mieter erheblich beeinträchtigt werden.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Vernachlässigung der Wohnung so gravierend ist, dass dadurch Schäden an der Bausubstanz oder eine Gesundheitsgefährdung für Nachbarn entstehen. In solchen Fällen kann der Vermieter nachweisen, dass eine Besichtigung notwendig ist.

Ein solcher Verdacht allein reicht aber nicht aus, um eine Kontrolle durchzuführen.

Wann der Vermieter eine Staffelmiete verlangen darf:

Eine Staffelmiete bedeutet, dass die Miete in bestimmten Zeitabständen automatisch steigt. Diese Art der Mietanpassung ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Die Mieterhöhungen müssen in Euro-Beträgen festgelegt und zeitlich klar bestimmt sein – beispielsweise eine Erhöhung um 50 Euro alle zwei Jahre.

Was der Vermieter nicht machen darf, ist eine willkürliche oder unbefristete Staffelmiete festzulegen. Zudem gelten für Staffelmieten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften, wie die Mietpreisbremse in bestimmten Regionen. Falls eine Staffelmiete vereinbart wurde, darf der Vermieter keine weiteren Mieterhöhungen aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Strom abstellen - Was ein Vermieter nicht machen darf

Beim Streit über Nebenkosten wollen manche Vermieter Druck ausüben und drohen damit, den Strom oder sogar das Wasser abzustellen. Auch das darf ein Vermieter nicht machen! Selbst wenn der Vermieter die Nebenkosten abrechnet, darf er die Versorgung nicht ohne richterliche Anordnung unterbrechen.

Strom gehört zur Grundversorgung und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine bewohnbare Wohnung. Wenn der Vermieter den Strom abstellt, verstößt er gegen das Mietrecht und macht sich möglicherweise sogar strafbar. Betroffene Mieter können sich umgehend an das zuständige Amtsgericht wenden und eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Stromversorgung wiederherzustellen.

Falls der Strom tatsächlich ausgefallen ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um eine allgemeine Störung handelt oder ob der Vermieter wirklich eingegriffen hat.

Wann der Vermieter die Kaution einbehalten darf:

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Absicherung für Schäden oder offene Forderungen. Allerdings darf er diese nicht einfach einbehalten, ohne einen berechtigten Grund zu haben. Nach dem Auszug des Mieters muss die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückgezahlt werden.

Ein Einbehalt ist nur dann zulässig, wenn tatsächlich Mietrückstände bestehen oder nachweisbare Schäden an der Wohnung vorliegen, die über normale Abnutzung hinausgehen. Kleine Kratzer im Parkett oder leicht abgenutzte Wände fallen nicht darunter. Als Mieter sollten Sie beim Auszug unbedingt ein Wohnungsübergabe-Protokoll anfertigen. So können sie nachweisen, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Falls die Kaution trotz Aufforderung nicht erstattet wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Rückzahlung durchzusetzen.

Unrechtmäßige Kündigungen: Was der Vermieter nicht machen darf

Viele Mieter sind verunsichert, wenn sie eine Kündigung erhalten, insbesondere wenn diese mit Eigenbedarf begründet wird. Grundsätzlich darf ein Vermieter nur aus bestimmten Gründen kündigen. Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe, muss aber nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass der Vermieter genau angeben muss, wer die Wohnung benötigt und warum ein berechtigtes Interesse besteht. Falls sich später herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten und sogar Schadensersatz fordern.

Auch eine Kündigung wegen angeblicher Vertragsverstöße ist nicht ohne Weiteres möglich. Mieter sollten sich in solchen Fällen sofort rechtlichen Beistand suchen. Eine große Unterstützung ist in solchen Fällen der Mieterschutzbund.

Prüfen Sie immer, was der Vermieter nicht tun darf!

Wenn ein Vermieter gegen geltendes Mietrecht verstößt, sollten Sie als Mieter nicht zögern, sich zur Wehr zu setzen. In den meisten Fällen hilft es bereits, auf die geltenden Rechte hinzuweisen und ein klärendes Gespräch zu suchen. Sollte dies nicht ausreichen, können Sie sich an den Mieterschutzverein oder einen Fachanwalt wenden.

Wenn Sie sich langfristig nicht mehr wohlfühlen, ist ein Umzug oft die beste Option. Bei Domberger setzen wir alles daran, um Ihren Umzug stressfrei und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen und stöbern Sie gerne durch unseren Blog!

Sie möchten Ihren Umzug in professionelle Hände geben? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

Ihr Ansprechpartner
Michele Gruber | Domberger

Michele Gruber
Umzugsberater

0821 | 50 22 5-47
Nachricht senden

Ihre personenbezogenen Daten sind bei uns sicher! Die Verarbeitung sämtlicher Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung. Wir sichern Ihnen den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten zu, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihre Daten bleiben gespeichert, solange Sie uns nicht um Löschung bitten. Die E-Mail-Adresse für Datenlöschungsanfragen lautet umzug@domberger.eu.

Weitere Beiträge zum Thema

Schreiben Sie uns!

Auszugsort / aktuelle Adresse

Einzugsort / künftige Adresse

Ihre personenbezogenen Daten sind bei uns sicher! Die Verarbeitung sämtlicher Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung. Wir sichern Ihnen den vertraulichen Umgang mit Ihren Daten zu, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ihre Daten bleiben gespeichert, solange Sie uns nicht um Löschung bitten. Die E-Mail-Adresse für Datenlöschungsanfragen lautet umzug@domberger.eu.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von kennstdueinen.de. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen '
'