Mietkaution - Was Mieter unbedingt wissen sollten

Wenn Sie bald einen Umzug haben oder auf Wohnungssuche sind, haben Sie sicherlich schon einmal von der Mietkaution gehört. Doch warum gibt es die Kaution überhaupt und wie hoch darf sie maximal sein?

Die Kaution ist gerade zum Ende eines Mietvertrages ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die Mietkaution zu werfen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben!

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Vermieter von ihren Mietern verlangen können, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Dazu zählen ausstehende Mietzahlungen, Schäden in der Wohnung oder offene Nebenkosten. Sie dient also dazu, den Vermieter finanziell abzusichern, falls am Ende des Mietverhältnisses Verpflichtungen des Mieters nicht erfüllt werden.

Diese Kaution muss der Mieter aber nicht zwangsläufig auf einmal bezahlen. Es besteht meistens die Möglichkeit, sie in drei gleichen monatlichen Raten zu begleichen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht Ihnen die Rückzahlung der Kaution samt angefallenen Zinsen zu.

Gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Mietkaution

Gesetzlich ist die Höhe der Mietkaution in § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Diese Begrenzung ist gesetzlich festgelegt, um Mieter vor übermäßig hohen Forderungen zu schützen.

Achten Sie jedoch darauf, dass diese Vereinbarung im Mietvertrag eindeutig geregelt ist. Dadurch wird Transparenz geschaffen und Missverständnissen vorgebeugt. Sollte der Vermieter eine höhere Kaution verlangen, ist dies nicht zulässig und kann rechtlich angefochten werden.

So können Sie die Mietkaution zahlen:

Die Mietkaution kann auf unterschiedliche Weise geleistet werden. Die klassische Methode ist die Überweisung des vereinbarten Betrags auf ein Mietkautionskonto, das entweder vom Vermieter oder vom Mieter eingerichtet wird. Alternativ akzeptieren manche Vermieter auch eine Barkaution, die jedoch ebenfalls sicher verwahrt werden muss.

Eine weitere Möglichkeit sind Mietkautionsbürgschaften, auf die wir später nochmal eingehen. Dabei übernimmt ein Anbieter, wie eine Bank oder Versicherung, die Haftung für die Kaution.

Wer richtet das Mietkautionskonto ein?

Grundsätzlich kann das Mietkautionskonto entweder vom Mieter oder vom Vermieter eröffnet werden. Entscheidet sich der Vermieter dafür, muss er das Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen führen. Diese Trennung dient dem Schutz der Kaution und stellt sicher, dass das Geld auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters gesichert bleibt.

Wenn Sie das Mietkautionskonto selbst eröffnen, haben Sie die Kontrolle über die Anlagedetails. Viele Banken bieten spezielle Kontomodelle für Mietkautionen an, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Zinsen auf die Mietkaution

Ein Mietkautionskonto wird in der Regel als Sparkonto mit Verzinsung geführt. Die erwirtschafteten Zinsen gehören rechtlich dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses müssen daher nicht nur die Kaution, sondern auch die angesammelten Zinsen an den Mieter ausgezahlt werden.

Die Verzinsung ist in Zeiten niedriger Zinssätze zwar oft gering, dennoch hat der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Zinsauszahlung.

Als Mieter sollten Sie sich beim Abschluss des Mietvertrags darüber informieren, wie die Kaution angelegt wird, und sich entsprechende Nachweise zeigen lassen.

Rückzahlung der Mietkaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter hat jedoch das Recht, die Kaution solange einzubehalten, bis alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis geklärt sind. In der Regel wird eine Frist von drei bis sechs Monaten als angemessen betrachtet.

Der Vermieter darf jedoch nur berechtigte Forderungen mit der Kaution verrechnen. Hierzu gehören beispielsweise ausstehende Mietzahlungen, offene Betriebskosten oder Reparaturen, die durch nachweisbare Schäden entstanden sind. Normale Gebrauchsspuren dürfen hingegen nicht abgezogen werden. Falls Sie Zweifel an den Forderungen des Vermieters haben, sollten Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten lassen.

Vermieter behält Kaution ein - Das können Sie tun!

Wenn der Vermieter die Mietkaution unberechtigt einbehält, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Zuerst sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Zahlung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen. Sollte dies erfolglos bleiben, können Sie den Anspruch auf gerichtlichem Wege geltend machen.

Um Streitigkeiten zu umgehen, sollten Sie beim Auszug unbedingt ein Wohnungsübergabe-Protokoll anfertigen. Darin wird der Zustand der Wohnung genau dokumentiert. Das Protokoll dient als Beweismittel, falls es zu Auseinandersetzungen kommt. Bei größeren Differenzen kann auch eine Schlichtungsstelle oder ein Mieterverein weiterhelfen.

Mietkautionsbürgschaft - Die bessere Alternative?

Nicht jeder Mieter möchte oder kann eine hohe Summe als Mietkaution hinterlegen. Hier kommt die Mietkautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung ins Spiel! Dabei handelt es sich um eine Art Versicherung, bei der eine Bürgschaftsbank oder ein Versicherungsunternehmen die Zahlung der Kaution im Schadensfall garantiert. Sie zahlen als Mieter lediglich eine jährliche Gebühr an den Anbieter, die in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent der Kautionssumme liegt.

Die Mietkautionsbürgschaft hat mehrere Vorteile. Zum einen müssen Sie nicht auf einen Schlag eine hohe Summe aufbringen, wodurch Sie finanziell deutlich flexibler bleiben. Gerade bei hohen Umzugskosten haben Sie dadurch mehr Spielraum. Zum anderen bleibt Ihr Erspartes unangetastet und kann für andere Ausgaben verwendet werden. Allerdings entstehen durch die Bürgschaft laufende Kosten, die Sie bei einer klassischen Kaution nicht hätten.

Bevor Sie sich für eine Mietkautionsbürgschaft entscheiden, sollten Sie die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen. Achten Sie auf die Höhe der jährlichen Gebühren, mögliche Zusatzkosten und die Vertragslaufzeit. Bei manchen Anbietern können Sie die Bürgschaft jederzeit kündigen, wenn Sie sich doch für eine klassische Kaution entscheiden.

Fazit - Mietkaution schriftlich vereinbaren!

Die Mietkaution ist fester Bestandteil bei jedem Mietverhältnis. Ob Sie sich für ein klassisches Mietkautionskonto oder eine moderne Alternative wie die Mietkautionsbürgschaft entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und Ihrer finanziellen Situation ab. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und wichtige Vereinbarungen schriftlich festhalten.

So können Sie Missverständnisse vermeiden und gut in Ihr neues Zuhause starten!

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